Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist im Rahmen der gesetzlichen Kompetenzen selbstständig und unabhängig.
Die Grundlage der Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz.
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
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